Gebühren und Abschlagszahlungen

Wasserverbrauchsgebühren

Die Wassergebühr für das Jahr 2024 beträgt 2,21 € pro m³ inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 7%.

Grundgebühr/Zählergebühr Wasserversorgung

Zähler Gebühr pro Jahr (zzgl. 7% Umsatzsteuer)
Wasser Q3 "2,5" 24,54 €  
Wasser Q3 "4"    23,71 €    
Wasser Q3 "4" mit BUS 42,78 €    
Wasser Q3 "10"   23,87 €    
Wasser Q3 "16"    30,01 €    
Wasser Q3 "25"    55,52 €
Wasser Q3 "63"    121,69 €    
Wasser Q3 "100"    149,52 €    
Wasser Q3 "160" 531,90 €    
Wasser Q3 "40" Verbundzähler 418,74 €    
Wasser Q3 "63" Verbundzähler 414,70 €    
Wasser Q3 "100" Verbundzähler 517,56 €    
Wasser Q3 "160" Verbundzähler 895,72 €    
Bauwasserzähler 24,04 € Abrechnung je angefangenen Monat  
Standrohr 6,37 € pro angefangener Woche

Wasserverbrauchsgebühren der Vorjahre

Jahr Gebühr pro m³ (zzgl. 7% Umsatzsteuer)
2023 2,31 €
2022 1,92 €
2021 1,97 €
2020 1,96 €
2019 1,88 €
2018 1,79 €
2017 1,72 €

Abschlagszahlungen

Die Stadtwerke Weil am Rhein rechnen das Verbrauchsjahr in Form von sechs Abschlagszahlungen ab. Die jeweiligen Fälligkeiten sowie die Höhe der Zahlungen, können Sie auf Ihrer Verbrauchsabrechnung nach der einzelnen Aufschlüsselung der Sparten „Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser“ entnehmen.
 
Standardmäßig sind die Fälligkeiten wie folgt gegliedert:
 
März / April / Juni / August / Oktober / Dezember 
Eine nachträgliche Änderung Ihrer Abschlagsbeträge ist jederzeit möglich. Gerne können Sie uns dies mitteilen.

Nach erfolgter Änderung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben per Post oder E-Mail zugesandt, worauf Sie den neuen Abschlagsbetrag sowie die noch zu bedienenden Fälligkeiten entnehmen können.