Fettabscheider-Anlagen

Allgemeine Informationen

Warum wird eine Fettabscheider-Anlage benötigt?

Fetthaltiges Abwasser kann im öffentlichen Abwassersystem zu schwerwiegenden Ablagerungen und Rohrverstopfungen führen, welche nur unter sehr großem Aufwand freigefräst werden können. Beim Einleiten in das Kanalsystem geht das Fett eine chemische bzw. biologische Verbindung ein und so entstehen unangenehm riechende und außerordentlich aggressive Fettsäuren, welche zu schweren Korrosionsschäden und sogar zu massiven Zerstörungen des Kanalsystems führen können. Außerdem bietet das fetthaltige Abwasser einen idealen Nährboden für Krankheitserreger und Bakterien. Deshalb ist in der Abwassersatzung (AbwS) geregelt, dass Fettabscheider-Anlagen auf Grundstücken, auf denen fetthaltige Stoffe ins Abwasser gelangen können, zu errichten sind.
Genaueres können Sie aus dem folgenden Auszug der "Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Weil am Rhein in der Fassung vom 27.09.2016" entnehmen: § 18Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,Zerkleinerungsgeräte 
(1)   Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörigen Schlammfängen unterliegen dabei den Regelungen gem. DIN 4040-100 und DIN EN 1825. Der Abscheider ist mindestens einmal monatlich durch einen Fachbetrieb zu leeren und reinigen zu lassen. Bei der Leerung ist die Anlage auf sichtbare Mängel und Funktionsfähigkeit zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Weiterhin ist der Einleiter verpflichtet, ein Betriebstagebuch zur Dokumentation von Entsorgungen, Eigenkontrollen, Wartungen und Reparaturen zu führen und auf Verlangen dem städtischen Personal vorzuzeigen. Die Wartung des Abscheiders hat mindestens einmal im Jahr, die Generalinspektion alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Bei schuldhafter Säumnis entsteht gegenüber der Stadt eine Schadensersatzpflicht. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung.
Ausgeschlossen sind die Einleiter im Sinne des Absatzes 1, die den Stadtwerken Weil am Rhein ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen für den Verzicht eines Abscheiders mit Schlammfängen vorlegen.

Welche Betriebe benötigen eine Anlage?

In Betrieben, in welchen gewerblich pflanzliche sowie auch tierische Fette verarbeitet werden, benötigen eine Fettabscheider-Anlage. Dazu zählen insbesondere Gaststätten, Hotels, Großküchen, Grill-, Brat- und Frittierküchen, Bäckereien, Konditoreien sowie Fleischereien. In Einzelfällen können die Stadtwerke der Stadt Weil am Rhein über die Notwendigkeit zum Einbau einer Fettabscheider-Anlage entscheiden.

  • Ordnungsgemäße Wartung der Fettabscheider-Anlage
  • Ordnungsgemäße Reinigung der Fettabscheider-Anlage
  • Pflichtgemäße Führung des Kontrollbuches

Wird die Anlage richtig kontrolliert, gereinigt und gewartet?

Kontrollbuch

Für jede Anlage ist ein "Kontrollbuch" zu führen, in welchem sämtliche Leerungen, Wartungen, Reparaturen usw. sowie der einmal jährlich notwendige Prüfbericht einer sachkundigen Firma zu vermerken bzw. anzufügen sind. Dieses Kontrollbuch dient bei einer Kontrolle als Beweis für einen ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand der Anlage.

Reinigung

Die Reinigung eines Fettabscheiders muss mindestens einmal im Monat durchgeführt werden. Dies kann je nach Art und Betrieb der Anlage variieren. Achten Sie bei der Reinigung auch auf sichtbare Mängel und vor allem auf die Funktionsfähigkeit der Anlage, sodass im Falle einer Beschädigung die Mängel umgehend behoben werden können.

Hinweis:

Besser wäre es den Fettabscheider in einem 14-tägigen Rhythmus zu leeren und zu reinigen.

Wartung

Die Wartung eines Fettabscheiders muss mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Firma durchgeführt und ein Prüfbericht erstellt werden. Dieser Bericht muss dem Kontrollbuch beigefügt werden.

Beachten Sie hierbei auch, dass spätestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion unvermeidbar ist. Die Wartung sollte bei geleerter und gereinigter Anlage durchgeführt werden. Verbinden Sie daher die Wartung mit der Reinigung.

Wer ist für den Betrieb und die Finanzierung der Anlage verantwortlich?

Bevor die Anlage eingebaut bzw. in Betrieb genommen wird, sollte geklärt werden, wer für die Kosten der Installation, Wartung, Reinigung und Unterhaltung aufkommen muss. Dies ist oftmals im Mietvertrag geregelt. Enthält der Mietvertrag hierzu keine Regelungen, trägt meist der Mieter die Kosten für den Einbau sowie die Folgekosten der Anlage.
Der Vermieter sollte jedoch über den Einbau informiert und in das Vorhaben mit einbezogen werden.
Von den Stadtwerken Weil am Rhein wird primär der Eigentümer zum Einbau verpflichtet.

Welche Anforderungen muss die Anlage erfüllen?

Die Bemessung der Größe der Fettabscheider-Anlage ist abhängig von der maximalen Abwassermenge, welche bei Spül- und Reinigungsvorgängen entsteht und welche der Fettabscheider reinigen muss. Die Auswahl der Anlage sollte deshalb durch eine sachkundige Firma erfolgen.

Beachten Sie, dass es aus hygienischen Gründen nicht gestattet ist, die Anlage in der Küche oder in ähnlichen Räumlichkeiten aufzustellen. Um Geruchsbildungen, Ablagerungen und Funktionsbeeinträchtigungen zu vermeiden, sind der Fettabscheider selbst sowie die Zu- und Ablaufleitungen ausreichend zu be- und entlüften. Liegt der Wasserspiegel des Fettabscheiders unter der örtlich festgelegten Rückstauebene, ist die Fettabscheider-Anlage über eine Hebeanlage zu entwässern.

Hinweis: In die Fettabscheider-Anlage dürfen weder Regenwasser noch fäkales Abwasser eingeleitet werden.

Welche Konsequenzen können bei Nichteinhaltung der Auflagen auf Sie zukommen?

Werden die Fristen der vorgeschriebenen Reinigung und Wartung nicht eingehalten sowie das Kontrollbuch nicht pflichtgemäß geführt, haftet der Einleiter für Schäden, die dadurch entstanden sind.

Sind noch Fragen offen geblieben?

Dann kontaktieren Sie uns:

Sabrina Sommer
Stellvertreterin kaufm. Werkleitung
Telefon 07621 704 228
E-Mail s.sommer@weil-am-rhein.de

Lukas Gillner
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 672
E-Mail l.gillner@weil-am-rhein.de
Raum B3.40

Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Friedlingen, Otterbach und Märkt
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen) und Leitungsauskunft über das Gesamtabwassernetz, Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen