Niederschlagswasser, gesplittete Abwassergebühr

Die Stadtwerke Weil am Rhein rechnen seit 2005 mit einer gesplitteten Abwassergebühr. Gesplittet bedeutet, dass sich die Abwassergebühr zum einen aus dem Einleiten von Abwasser sowie dem Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation zusammen setzt. Dabei wird für das Einleiten von Abwasser eine Gebühr pro m³ und für das Einleiten von Regenwasser eine Gebühr pro m² fällig.

Es wird zwischen versiegelter und unversiegelter Fläche sowie zwischen angeschlossener und nicht angeschlossener Fläche unterschieden. Bspw. ist eine Dachfläche, deren Regenwasser in einer Dachrinne direkt in die Kanalisation geleitet wird, als eine versiegelte und angeschlossene Fläche bewertet, da das Regenwasser nicht im Erdreich versickern kann.

Es gibt die Möglichkeit „Versickerungssteine“ rund um das Grundstück verlegen zu lassen. Diese Steine haben die Besonderheit, dass sie das Regenwasser aufnehmen und dieses in das Erdreich leiten. Diese Steine, auch Ökopflaster genannt, werden als eine versiegelte angeschlossene Fläche eingestuft und mit dem Faktor 0,5 bewertet. Eine Rasenfläche, Schotter, Kies oder Rasengittersteine, gelten als unversiegelte (wasserdurchlässige) Flächen und werden als nicht gebührenpflichtig eingestuft.

Wenn Sie gewisse Umbauten an Ihrem Grundstück planen und sich bezüglich der Pflastersteine unsicher sind, dann scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, die Dachflächen abzuhängen und das Regenwasser nicht mehr in den Kanal einzuleiten, dann beachten Sie bitte die zwei gültigen Vorgehensweisen:
 
1. Bau einer Sickerungsmulde

Dabei wird das Regenwasser oberhalb des Erdreiches in die Mulde geleitet und zur Versickerung gebracht. Durch diesen Vorgang wird das Regenwasser gefiltert und „rein“ in das Erdreich geleitet. Man bezeichnet dies auch als „Versickerung über eine belebte Bodenzone“.

2. Bau eines Sickerungsschachtes

Dabei wird das Regenwasser innerhalb des Erdreiches durch Rohre in den Schacht geleitet. Zur korrekten Filterung des Regenwassers ist allerdings ein spezielles Substrat notwendig, da das Wasser nicht ungefiltert in das Erdreich geleitet werden darf. Das Befüllen des Schachtes mit Kieselsteinen ist dabei leider nicht ausreichend. Die direkte Einleitung des Regenwassers in das Erdreich würde das Grundwasser und damit auch Ihr Trinkwasser belasten.

Bauliche Änderungen auf dem Grundstück

Wenn Sie bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück vorgenommen haben, können Sie uns die Änderungen gerne per Mail oder per Post mitteilen. Dazu benötigen wir zum Einen das Abschlussdatum der baulichen Veränderung sowie die Quadratmeterzahlen der einzelnen Flächen Ihres Grundstückes sowie einen Lageplan Ihres Grundstückes.
Sollten Sie keinen Lageplan haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir senden Ihnen diesen gerne zu.

Nach Prüfung Ihrer Angaben, wird Ihnen ein geänderter Gebührenbescheid sowie ein geänderter Abschlagsplan Ihres Hauses zu gesandt.

Gerne beraten wir Sie (auf Wunsch auch vor Ort)

Für technische Fragen

Ralf Schulte
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 669
E-Mail r.schulte@weil-am-rhein.de
Raum B3.40

Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Weil am Rhein, Haltingen und Ötlingen
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen), Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen

Lukas Gillner
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 672
E-Mail l.gillner@weil-am-rhein.de
Raum B3.40

Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Friedlingen, Otterbach und Märkt
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen) und Leitungsauskunft über das Gesamtabwassernetz, Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen

Für Fragen zu den Bescheiden bzw. zur Zusammensetzung der Flächen und Gebühren

Beatrice Breitenfellner
Sachbearbeiterin
Telefon 07621 704 241
E-Mail beatrice.breitenfellner@weil-am-rhein.de