Digitaler Entwässerungsantrag

Sie wollen für Ihr Bauvorhaben einen Entwässerungsantrag stellen?

Dann nutzen Sie bitte dieses Antragsformular (814 KB) und füllen Sie dieses aus. Die geforderten Pläne und Gutachten können Sie dem Entwässerungsantrag entnehmen.

Unsere Mitarbeiter werden nach Einreichung der Unterlagen (digital im PDF-Format) Ihren Antrag prüfen und Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben.

Gerne könne Sie uns auch vorab die Unterlagen zur Vorprüfung digital zusenden.

Der Entwässerungsantrag wird zeitgleich mit dem Bauantrag abgegeben. So ist gewährleistet, dass keine Verzögerung bei der Baufreigabe eintritt. Informationen zum Bauantrag finden sie hier.

Bitte denken Sie vor Antragsstellung an folgende Punkte:

1. Versickerung

Anfallendes Regenwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Grundstücke die nach 01.01.1996 bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ortsnah über eine belebte Bodenzone zu versickern. 

Warum soll Regenwasser versickert werden?

- Um die Hochwassersituation in Gewässern zu reduzieren bzw. nicht zu verstärken.

- Um den stetig sinkenden Grundwasserspiegeln entgegen zu wirken. Ziel ist eine Grundwasseranreicherung bzw. -neubildung. 

- Die Kläranlagen bzw. Kanäle sollen nicht mit unbelastetem Regenwasser belastet werden.

- Kleinklima in Wohngebieten zu verbessern.

- städtebauliche Aspekte

- Erleben von Wasser

In manchen Fällen ist eine Versickerung des anfallenden Regenwassers, aufgrund der Bodengegebenheiten oder anderen Randbedingungen nicht möglich. Deshalb muss im Vorfeld die Planung der Entwässerung mit den Stadtwerken abgestimmt werden.

Eine Befreiung von der Versickerung erfolgt nur, wenn das Bodengutachten und / oder der Versickerungsversuch den Nachweis liefert, dass ein versickern nicht möglich ist. Eine Vorlage für einen Versickerungsversuch finden sie hier. (34 KB)

2. Rückstausicherheit

Nach §20 der Abwassersatzung und Normen DIN 1986/DIN 1997 sind alle Bodeneinläufe, Kontrollschächte und sanitäre Anlagen in Kellerräumen gegen Rückstau vor allem im Hochwasserfall zu sichern. Infoblatt (2,8 MB)

3. Öl- und Fettabscheider

Nach §18 der Abwassersatzung, sind auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.


Sollten Sie Fragen zum Entwässerungsantrag oder auch Fragen zu den oben genannten Themen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter:stadtwerke@weil-am-rhein.de

Ralf Schulte
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 669
E-Mail r.schulte@weil-am-rhein.de
Raum B3.40

Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Weil am Rhein, Haltingen und Ötlingen
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen), Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen

Lukas Gillner
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 672
E-Mail l.gillner@weil-am-rhein.de
Raum B3.40

Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Friedlingen, Otterbach und Märkt
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen) und Leitungsauskunft über das Gesamtabwassernetz, Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen